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2 L 264/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-03-16, 2 L 264/23
2 L 264/23Verwaltungsgericht16.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-16
Aktenzeichen: 2 L 264/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0316.2L264.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, 72 Stunden auf dessen Differenzkonto als Arbeitszeit gutzuschreiben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 2.000,- Euro festgesetzt.
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