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8 K 3701/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-23, 8 K 3701/22.A
8 K 3701/22.AVerwaltungsgericht23.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 8 K 3701/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0223.8K3701.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Bescheid vom 00. April 2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die kostend es Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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