Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-14, 17 K 2006/20

17 K 2006/20Verwaltungsgericht14.02.2023

Regest

1. Zur Zulässigkeit einer Grundwasserförderung betreffend die öffentliche Wasserversorgung mit einer im Vergleich zur vorherigen Gestattung verringerten Entnahmemenge.2. Bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben in Bezug auf den mengenmäßigen Zustand eines betroffenen Grundwasserkörpers gegen das Verschlechterungsverbot aus § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG verstößt, ist der bei dessen Verwirklichung eintretende Zustand mit dem Ist-Zustand vor dem zu bewilligenden Vorhaben zu vergleichen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 17 K 2006/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-14

Aktenzeichen: 17 K 2006/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0214.17K2006.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

  1. Zur Zulässigkeit einer Grundwasserförderung betreffend die öffentliche Wasserversorgung mit einer im Vergleich zur vorherigen Gestattung verringerten Entnahmemenge.2. Bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben in Bezug auf den mengenmäßigen Zustand eines betroffenen Grundwasserkörpers gegen das Verschlechterungsverbot aus § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG verstößt, ist der bei dessen Verwirklichung eintretende Zustand mit dem Ist-Zustand vor dem zu bewilligenden Vorhaben zu vergleichen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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