Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-13, 29 K 6586/21

29 K 6586/21Verwaltungsgericht13.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 6586/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-13

Aktenzeichen: 29 K 6586/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0213.29K6586.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Tenor

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.