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29 K 6586/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-13, 29 K 6586/21
29 K 6586/21Verwaltungsgericht13.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-13
Aktenzeichen: 29 K 6586/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0213.29K6586.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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