Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-10, 18 K 5035/21

18 K 5035/21Verwaltungsgericht10.02.2023

Regest

Zum Rechtscharakter, der Eingriffsqualität und den rechtlichen Anforderungen an eine polizeiliche Gefährderansprache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 5035/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-10

Aktenzeichen: 18 K 5035/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0210.18K5035.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1 PolG NRW; § 8 Abs. 1 PolG NRW; § 43 VwGO

Leitsätze

Zum Rechtscharakter, der Eingriffsqualität und den rechtlichen Anforderungen an eine polizeiliche Gefährderansprache

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.