Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-01-11, 18 K 5912/20

18 K 5912/20Verwaltungsgericht11.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 5912/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-11

Aktenzeichen: 18 K 5912/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0111.18K5912.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: Art. 3 GG, § 38 APO-GOSt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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