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19 L 2808/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-01-06, 19 L 2808/22
19 L 2808/22Verwaltungsgericht06.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-06
Aktenzeichen: 19 L 2808/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0106.19L2808.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 00 . Dezember 2022 gegen den Bescheid vom 00 . Dezember 2022 wird hinsichtlich der Ziffer 2 des Bescheides wiederhergestellt, soweit die Untersagung auch die erlaubnisfreie Kindertagesbetreuung betrifft.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragstellerin.
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