Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-16, 6 L 2430/22

6 L 2430/22Verwaltungsgericht16.12.2022

Regest

Ein Verkehrspilot, der sich einer Reichsbürgergruppierung anschließt und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung des Grundgesetzes in Abrede stellt, besitzt nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 2430/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-16

Aktenzeichen: 6 L 2430/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1216.6L2430.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW; § 7 Abs. 1, Abs. 1a Satz 1, Satz 3, Satz 4 Nr. 3 LuftSiG

Leitsätze

Ein Verkehrspilot, der sich einer Reichsbürgergruppierung anschließt und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung des Grundgesetzes in Abrede stellt, besitzt nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

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