Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-14, 5 K 5337/22

5 K 5337/22Verwaltungsgericht14.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 5 K 5337/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-14

Aktenzeichen: 5 K 5337/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1214.5K5337.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 30. Juni 2022 verpflichtet, in den für den Kläger neu auszustellenden Personalausweis den Künstlernamen „Y. “ einzutragen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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