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22 L 1635/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-08, 22 L 1635/22
22 L 1635/22Verwaltungsgericht08.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-08
Aktenzeichen: 22 L 1635/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1208.22L1635.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffer 2 des Bescheids des Antragsgegners vom 3. Mai 2022 wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.
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