Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-08, 22 L 1635/22

22 L 1635/22Verwaltungsgericht08.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 L 1635/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-08

Aktenzeichen: 22 L 1635/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1208.22L1635.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffer 2 des Bescheids des Antragsgegners vom 3. Mai 2022 wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

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