Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-30, 7 L 2257/22.A

7 L 2257/22.AVerwaltungsgericht30.11.2022

Regest

Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Abschlussmitteilung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 L 2257/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-30

Aktenzeichen: 7 L 2257/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1130.7L2257.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 123 Abs. 1 VwGO; § 40 Abs. 1 Satz 1 AsylG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 31 Abs. 1 Satz 3 AsylG; § 10 Abs. 2 und 4 AsylG

Leitsätze

Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Abschlussmitteilung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Ausländerbehörde der Stadt L. mitzuteilen, dass das Asylverfahren des Antragstellers nicht durch den Zustellversuch vom 05.03.2022 – den Bescheid vom 01.03.2022 betreffend – abgeschlossen ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.