Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-24, 15 Nc 55/22

15 Nc 55/22Verwaltungsgericht24.11.2022

Regest

1. Außerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität stehen für Studienbewerber, die die Aufnahme in das jeweilige 1. Fachsemester des Bachelor bzw. des Masterstudiengangs der Psychologie an der Antragsgegnerin zum Wintersemester 2022/2023 begehren, keine unbesetzten Stu-dienplätze zur Verfügung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 Nc 55/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-24

Aktenzeichen: 15 Nc 55/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1124.15NC55.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Leitsätze

  1. Außerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität stehen für Studienbewerber, die die Aufnahme in das jeweilige 1. Fachsemester des Bachelor bzw. des Masterstudiengangs der Psychologie an der Antragsgegnerin zum Wintersemester 2022/2023 begehren, keine unbesetzten Stu-dienplätze zur Verfügung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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