Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-15, 18 K 5193/20

18 K 5193/20Verwaltungsgericht15.11.2022

Regest

Es besteht kein Anspruch auf Ruhen der Schulpflicht, wenn die Erteilung von Hausunterricht möglich ist.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 5193/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-15

Aktenzeichen: 18 K 5193/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1115.18K5193.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 40 Abs. 2 SchulG NRW; § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; § 21 AO-SF; § 41 Abs. 1 SchulG NRW

Leitsätze

Es besteht kein Anspruch auf Ruhen der Schulpflicht, wenn die Erteilung von Hausunterricht möglich ist.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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