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15 Nc 83/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-15, 15 Nc 83/22
15 Nc 83/22Verwaltungsgericht15.11.2022
Weder das (abstrakte) Stellenprinzip noch das Kapazitätserschöpfungsgebot verpflichten die Hochschule zu dem Nachweis, dass sich ein bestimmter Stelleninhaber im Einzelfall tatsächlich (noch) in der Weiterbildung befindet und deshalb die Befristung des Arbeitsvertrages gerechtfertigt ist.
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: 15 Nc 83/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1115.15NC83.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Weder das (abstrakte) Stellenprinzip noch das Kapazitätserschöpfungsgebot verpflichten die Hochschule zu dem Nachweis, dass sich ein bestimmter Stelleninhaber im Einzelfall tatsächlich (noch) in der Weiterbildung befindet und deshalb die Befristung des Arbeitsvertrages gerechtfertigt ist.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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