Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-15, 15 Nc 83/22

15 Nc 83/22Verwaltungsgericht15.11.2022

Regest

Weder das (abstrakte) Stellenprinzip noch das Kapazitätserschöpfungsgebot verpflichten die Hochschule zu dem Nachweis, dass sich ein bestimmter Stelleninhaber im Einzelfall tatsächlich (noch) in der Weiterbildung befindet und deshalb die Befristung des Arbeitsvertrages gerechtfertigt ist.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 Nc 83/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-15

Aktenzeichen: 15 Nc 83/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1115.15NC83.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Leitsätze

Weder das (abstrakte) Stellenprinzip noch das Kapazitätserschöpfungsgebot verpflichten die Hochschule zu dem Nachweis, dass sich ein bestimmter Stelleninhaber im Einzelfall tatsächlich (noch) in der Weiterbildung befindet und deshalb die Befristung des Arbeitsvertrages gerechtfertigt ist.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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