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14 K 1235/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-15, 14 K 1235/22
14 K 1235/22Verwaltungsgericht15.11.2022
Eine Festsetzungsverfügung zur Durchsetzung einer (bestandskräftigen) Betriebsstilllegungsverfügung mangels Versicherungsschutz ist auch dann rechtmäßig, wenn sich das maßgebliche Fahrzeug mit einem Totalschaden außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befindet.
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: 14 K 1235/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1115.14K1235.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 24 Abs. 4 FZV, § 55, 64 VwVG NRW
Eine Festsetzungsverfügung zur Durchsetzung einer (bestandskräftigen) Betriebsstilllegungsverfügung mangels Versicherungsschutz ist auch dann rechtmäßig, wenn sich das maßgebliche Fahrzeug mit einem Totalschaden außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befindet.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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