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22 L 1857/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-09, 22 L 1857/22
22 L 1857/22Verwaltungsgericht09.11.2022
Nahestehende Personen nach § 3a FreizügG/EU genießen keine Freizügigkeitsvermutung
Entscheidungsdatum: 2022-11-09
Aktenzeichen: 22 L 1857/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1109.22L1857.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 3a FreizügG/EU
Nahestehende Personen nach § 3a FreizügG/EU genießen keine Freizügigkeitsvermutung
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Eilantrag werden abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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