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22 I 82/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-08, 22 I 82/22
22 I 82/22Verwaltungsgericht08.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 22 I 82/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1108.22I82.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Durchsuchung der Wohnung der Antragsgegner S. Straße 00 in 00000 N. im 0. Obergeschoss einschließlich der zugehörigen Keller-, Abstell- und Bodenräume am 0. November 2022 in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 00:00 Uhr sowie in dem Zeitraum vom 00. bis zum 00. November 2022 jeweils in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 00:00 Uhr wird zum Zwecke der Ergreifung des Antragsgegners zu 1. zur Durchführung seiner Abschiebung am 00. November 2022 angeordnet. Die Durchsuchung ist unzulässig, sobald der Antragsgegner zu 1. ergriffen worden ist.
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