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21 K 2235/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-03, 21 K 2235/22
21 K 2235/22Verwaltungsgericht03.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-03
Aktenzeichen: 21 K 2235/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1103.21K2235.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Normen: AFBG § 16 Abs 3; AFBG § 9a
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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