Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-03, 21 K 2235/22

21 K 2235/22Verwaltungsgericht03.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 2235/22 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2022-11-03

Aktenzeichen: 21 K 2235/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1103.21K2235.22.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 21. Kammer

Normen: AFBG § 16 Abs 3; AFBG § 9a

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.