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14 K 3958/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-10-25, 14 K 3958/21
14 K 3958/21Verwaltungsgericht25.10.2022
Das Vermieten einer Wohnung an Monteure stellt eine Zweckentfremdung im Sinne des WAG NRW (a.F.) dar.Ein Bestandsschutz besteht nicht, wenn die Nutzung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung formell baurechtswidrig war (BVerfG, Beschlüsse vom 29.04.2022 - 1 BvL 2/17).
Entscheidungsdatum: 2022-10-25
Aktenzeichen: 14 K 3958/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1025.14K3958.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: Art. 14 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 1 WAG NRW; § 7 Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf
Das Vermieten einer Wohnung an Monteure stellt eine Zweckentfremdung im Sinne des WAG NRW (a.F.) dar.Ein Bestandsschutz besteht nicht, wenn die Nutzung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung formell baurechtswidrig war (BVerfG, Beschlüsse vom 29.04.2022 - 1 BvL 2/17).
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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