Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-10-25, 14 K 3958/21

14 K 3958/21Verwaltungsgericht25.10.2022

Regest

Das Vermieten einer Wohnung an Monteure stellt eine Zweckentfremdung im Sinne des WAG NRW (a.F.) dar.Ein Bestandsschutz besteht nicht, wenn die Nutzung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung formell baurechtswidrig war (BVerfG, Beschlüsse vom 29.04.2022 - 1 BvL 2/17).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 3958/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-25

Aktenzeichen: 14 K 3958/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1025.14K3958.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: Art. 14 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 1 WAG NRW; § 7 Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Leitsätze

Das Vermieten einer Wohnung an Monteure stellt eine Zweckentfremdung im Sinne des WAG NRW (a.F.) dar.Ein Bestandsschutz besteht nicht, wenn die Nutzung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung formell baurechtswidrig war (BVerfG, Beschlüsse vom 29.04.2022 - 1 BvL 2/17).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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