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2 K 8500/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-10-18, 2 K 8500/21
2 K 8500/21Verwaltungsgericht18.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-18
Aktenzeichen: 2 K 8500/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1018.2K8500.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.
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