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14 K 8443/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-22, 14 K 8443/19
14 K 8443/19Verwaltungsgericht22.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-22
Aktenzeichen: 14 K 8443/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0922.14K8443.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Der Leistungsbescheid des Beklagten vom 00. Oktober 2019 wird aufgehoben, soweit darin eine über den Betrag von 25,00 Euro hinausgehende Verwaltungsgebühr in Ansatz gebracht wurde.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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