Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-16, 16 K 6690/20

16 K 6690/20Verwaltungsgericht16.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 6690/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-16

Aktenzeichen: 16 K 6690/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0916.16K6690.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Der Streitwert des durch gerichtlichen Vergleich erledigten Verfahrens wird auf 3.960,32 Euro festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG; dabei geht das Gericht bei einer – hier streitgegenständlichen – reinen Bescheidungsklage von der Hälfte des Wertes aus, auf den der ursprüngliche Antrag an die Behörde gerichtet war; der Corona-Überbrückungshilfe-Antrages des Klägers vom 25. September 2020 war auf Bewilligung von 7.920,64 Euro gerichtet, so dass von diesem Wert die Hälfte als Streitwert anzusetzen war).

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