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28 K 5546/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-06, 28 K 5546/21
28 K 5546/21Verwaltungsgericht06.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 28 K 5546/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0906.28K5546.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 15. Juli 2021 wird aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin auf ihren Bauantrag vom 19. März 2021 eine Baugenehmigung zur Errichtung einer LED-Werbewechselanlage auf dem Grundstück Gemarkung N. · Flur 0 · Flurstück 000 zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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