Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-05, 29 K 7616/20

29 K 7616/20Verwaltungsgericht05.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 7616/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-05

Aktenzeichen: 29 K 7616/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0905.29K7616.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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