Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-02, 6 L 450/22

6 L 450/22Verwaltungsgericht02.09.2022

Regest

1. Eine Kraftfahrzeugwerkstatt darf lediglich Abgasuntersuchungen durchführen, wenn sie durch die zuständige Innung anerkannt wurde.2. Eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO ersetzt nicht die für die Anerkennung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen erforderliche Meisterprüfung im Sinne von Nr. 2.4.2.2 der Anlage VIIIc zur StVZO.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 450/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-02

Aktenzeichen: 6 L 450/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0902.6L450.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: Nr. 2.4.2.2 der Anlage VIIIc zur StVZO; § 7a HwO

Leitsätze

  1. Eine Kraftfahrzeugwerkstatt darf lediglich Abgasuntersuchungen durchführen, wenn sie durch die zuständige Innung anerkannt wurde.2. Eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO ersetzt nicht die für die Anerkennung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen erforderliche Meisterprüfung im Sinne von Nr. 2.4.2.2 der Anlage VIIIc zur StVZO.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

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