Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-26, 18 K 1614/22

18 K 1614/22Verwaltungsgericht26.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 1614/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-26

Aktenzeichen: 18 K 1614/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0826.18K1614.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 34 Abs. 1 SchulG NRW; § 34 Abs. 5 SchulG NRW; Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 13. September 2016

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28. Januar 2022 verpflichtet, festzustellen, dass die Klägerin derzeit in Nordrhein-Westfalen nicht schulpflichtig ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

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