Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-25, 28 K 6957/20

28 K 6957/20Verwaltungsgericht25.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 6957/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-25

Aktenzeichen: 28 K 6957/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0825.28K6957.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die unter der lfd. Nummer 000 erfolgte Eintragung der ehemaligen Lederfabrik M. M1. , Gemarkung C. , Flur 00, Flurstücke 00 und 000, L. 0-0x, in die Denkmalliste der Stadt N. an der S. und der darüber der Klägerin erteilte Bescheid der Beklagten vom 22. Oktober 2020 werden aufgehoben, soweit sich die Eintragung auf das im zugehörigen Lageplan mit Nr. 0 gekennzeichnete und als „Q. “ bezeichnete Gebäude erstreckt.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind, tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung der jeweiligen Kostengläubigerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Kostengläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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