Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-23, 2 K 6029/20

2 K 6029/20Verwaltungsgericht23.08.2022

Regest

Keine Erstattung der Kosten eines Permanent Make-ups im Rahmen der Freien Heilfürsorge

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 K 6029/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-23

Aktenzeichen: 2 K 6029/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0823.2K6029.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Keine Erstattung der Kosten eines Permanent Make-ups im Rahmen der Freien Heilfürsorge

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.