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2 K 6029/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-23, 2 K 6029/20
2 K 6029/20Verwaltungsgericht23.08.2022
Keine Erstattung der Kosten eines Permanent Make-ups im Rahmen der Freien Heilfürsorge
Entscheidungsdatum: 2022-08-23
Aktenzeichen: 2 K 6029/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0823.2K6029.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Keine Erstattung der Kosten eines Permanent Make-ups im Rahmen der Freien Heilfürsorge
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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