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29 K 1634/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-22, 29 K 1634/21.A
29 K 1634/21.AVerwaltungsgericht22.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-22
Aktenzeichen: 29 K 1634/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0822.29K1634.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Februar 2021 und vom 9. März 2021 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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