Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-07-26, 3 K 516/21

3 K 516/21Verwaltungsgericht26.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 K 516/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-26

Aktenzeichen: 3 K 516/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0726.3K516.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Erinnerung des Klägers vom 28.04.2022 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.04.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens.

Der Wert des Erinnerungsverfahrens wird auf 440,00 Euro festgesetzt.

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