Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-07-11, 29 K 2076/22

29 K 2076/22Verwaltungsgericht11.07.2022

Regest

Einem Anspruch auf Einsichtnahme in Belege über die vorhandenen Qualifikationen von Richterinnen und Richtern der Familiensenate eines Gerichts im Sinne des § 23b Abs. 3 Satz 3 GVG aus § 4 Abs. 1 IFG NRW steht aller Voraussicht nach der Schutz personenbezogener Daten gemäß § 9 Abs. 1 IFG NRW entgegen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 2076/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-11

Aktenzeichen: 29 K 2076/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0711.29K2076.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 IFG NRW, § 9 Abs. 1 IFG NRW; § 23b Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 GVG

Leitsätze

Einem Anspruch auf Einsichtnahme in Belege über die vorhandenen Qualifikationen von Richterinnen und Richtern der Familiensenate eines Gerichts im Sinne des § 23b Abs. 3 Satz 3 GVG aus § 4 Abs. 1 IFG NRW steht aller Voraussicht nach der Schutz personenbezogener Daten gemäß § 9 Abs. 1 IFG NRW entgegen.

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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