Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-07-11, 26 L 833/22

26 L 833/22Verwaltungsgericht11.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 26 L 833/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-11

Aktenzeichen: 26 L 833/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0711.26L833.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die nach A 14 LBesG NRW bewertete ausgeschriebene Leitungsstelle im Fachdienst 0.00 – Schule und Bildung – nicht mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der erneuten Entscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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