Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-07-07, 14 K 236/20

14 K 236/20Verwaltungsgericht07.07.2022

Regest

Ausgangspunkt für den zweckentfremdungsrechtlichen Wohnungsbegriff ist allein der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 236/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 14 K 236/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0707.14K236.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 10 WAG NRW a.F., Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf

Leitsätze

Ausgangspunkt für den zweckentfremdungsrechtlichen Wohnungsbegriff ist allein der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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