Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-31, 8 L 179/22

8 L 179/22Verwaltungsgericht31.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 L 179/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: 8 L 179/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0531.8L179.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird es im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - sofern eine solche nicht anhängig gemacht wird, längstens bis zum 31. August 2022 - untersagt, folgende Äußerungen über die Antragstellerin nachgeordneten Behörden gegenüber mündlich oder schriftlich zu tätigen:

  • die von der Antragstellerin ausgestellten Sprachzertifikate sind nicht anerkennungsfähig in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren;
  • ausschließlich Mitgliedsinstitutionen der Association of Language Testers in Europe (ALTE) sind anerkennungsfähig.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.