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1 K 1296/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-16, 1 K 1296/21
1 K 1296/21Verwaltungsgericht16.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-16
Aktenzeichen: 1 K 1296/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0516.1K1296.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des beklagten Rates vom 25. Juni 2020 zum Tagesordnungspunkt I. 13 „Ausschluss Zusammenarbeit AfD – Aufruf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. März 2020“ rechtswidrig ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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