Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-29, 22 L 784/22.A

22 L 784/22.AVerwaltungsgericht29.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 L 784/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-29

Aktenzeichen: 22 L 784/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0429.22L784.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 2679/22.A gegen die Abschiebungsanordnungen jeweils in Ziffer 3 der Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. März 2022 wird für drei Monate angeordnet. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsteller zu einem Viertel und die Antragsgegnerin zu drei Vierteln.

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