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35 K 214/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-21, 35 K 214/21
35 K 214/21Verwaltungsgericht21.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-21
Aktenzeichen: 35 K 214/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0421.35K214.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Der Beklagte wird in das Amt eines Kriminaloberkommissars (Besoldungsgruppe A 10) zurückgestuft.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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