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24 K 3859/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-13, 24 K 3859/20
24 K 3859/20Verwaltungsgericht13.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-13
Aktenzeichen: 24 K 3859/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0413.24K3859.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 04.03.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.06.2020 wird aufgehoben, soweit darin für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.07.2017 ein monatlicher Elternbeitrag von mehr als 134,29 € und für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.12.2017 ein monatlicher Elternbeitrag von mehr als 136,31 € festgesetzt worden ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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