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15 L 236/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-07, 15 L 236/22.A
15 L 236/22.AVerwaltungsgericht07.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 15 L 236/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0407.15L236.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 1204/22.A gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Januar 2022 unter Ziffer 3 verfügte Anordnung der Abschiebung nach Polen wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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