Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-05, 5 K 2578/20

5 K 2578/20Verwaltungsgericht05.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 5 K 2578/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-05

Aktenzeichen: 5 K 2578/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0405.5K2578.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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