Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-05, 22 I 37/22

22 I 37/22Verwaltungsgericht05.04.2022

Regest

Einer Anordnung auf Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Abschiebung eines Ausländers kann ein von Amts wegen zu prüfender Duldungsgrund (hier konkrete Hinweise auf Reiseunfähigkeit) entgegenstehen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 I 37/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-05

Aktenzeichen: 22 I 37/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0405.22I37.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Normen: § 58 Abs. 6 AufenthG; § 58 Abs. 8 AufenthG; § 60a Abs. 2 AufenthG

Leitsätze

Einer Anordnung auf Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Abschiebung eines Ausländers kann ein von Amts wegen zu prüfender Duldungsgrund (hier konkrete Hinweise auf Reiseunfähigkeit) entgegenstehen.

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der Durchsuchung und der Hilfsantrag auf Betreten der Wohnung der Antragsgegner werden abgelehnt.

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