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35 K 6559/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-11, 35 K 6559/20
35 K 6559/20Verwaltungsgericht11.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-11
Aktenzeichen: 35 K 6559/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0311.35K6559.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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