Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-11, 35 K 6559/20

35 K 6559/20Verwaltungsgericht11.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 35 K 6559/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-11

Aktenzeichen: 35 K 6559/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0311.35K6559.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer

Tenor

Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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