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22 K 2834/18.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-02, 22 K 2834/18.A
22 K 2834/18.AVerwaltungsgericht02.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-02
Aktenzeichen: 22 K 2834/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0302.22K2834.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: Art. 17 Dublin III-VO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG; § 34a Abs. 1 AsylG; Abschiebungsandrohung; Mutterschutz
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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