Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-02-28, 29 L 253/22

29 L 253/22Verwaltungsgericht28.02.2022

Regest

Auf die Erteilung eines behördlichen Genesenennachweises besteht kein Anspruch.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 253/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-28

Aktenzeichen: 29 L 253/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0228.29L253.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: § 2 Nr 4 SchAusnahmV; § 2 Nr 5 SchAusnahmV; § 28c IfSG; § 22 Abs 4a IfSG; § 22 Abs 6 IfSG

Leitsätze

Auf die Erteilung eines behördlichen Genesenennachweises besteht kein Anspruch.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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