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17 K 8415/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-02-15, 17 K 8415/19
17 K 8415/19Verwaltungsgericht15.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 17 K 8415/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0215.17K8415.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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