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21 K 3507/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-02-08, 21 K 3507/21
21 K 3507/21Verwaltungsgericht08.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-08
Aktenzeichen: 21 K 3507/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0208.21K3507.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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