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8 K 1944/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-02-03, 8 K 1944/21
8 K 1944/21Verwaltungsgericht03.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 8 K 1944/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0203.8K1944.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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