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18 L 141/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-27, 18 L 141/22
18 L 141/22Verwaltungsgericht27.01.2022
Ablehnung eines Versammlungsleiters wegen gegen ihn geführter Ermittlungsverfahren
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 18 L 141/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0127.18L141.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: VersG NRW § 12 Abs. 1
Ablehnung eines Versammlungsleiters wegen gegen ihn geführter Ermittlungsverfahren
Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 963/22 gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums X. vom 21. Januar 2022 wird wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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