Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-27, 18 L 141/22

18 L 141/22Verwaltungsgericht27.01.2022

Regest

Ablehnung eines Versammlungsleiters wegen gegen ihn geführter Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 141/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-27

Aktenzeichen: 18 L 141/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0127.18L141.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: VersG NRW § 12 Abs. 1

Leitsätze

Ablehnung eines Versammlungsleiters wegen gegen ihn geführter Ermittlungsverfahren

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 963/22 gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums X. vom 21. Januar 2022 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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