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6 M 164/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-24, 6 M 164/21
6 M 164/21Verwaltungsgericht24.01.2022
Eine doppelt durchgehende weiße Linie (Markierung i.S.v. § 39 Abs. 5 StVO) kann vorübergehend aufgehoben werden, indem behördlicherseits große Kreuze in gelber Farbe über den Linien aufgebracht werden ("Auskreuzen").
Entscheidungsdatum: 2022-01-24
Aktenzeichen: 6 M 164/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0124.6M164.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 172 VwGO; § 171 VwGO; § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO; § 39 Abs. 5 Satz 3 StVO; § 45 StVO
Eine doppelt durchgehende weiße Linie (Markierung i.S.v. § 39 Abs. 5 StVO) kann vorübergehend aufgehoben werden, indem behördlicherseits große Kreuze in gelber Farbe über den Linien aufgebracht werden ("Auskreuzen").
Der Antrag wird auf Kosten der Vollstreckungsgläubigerin abgelehnt.
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