Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-24, 6 M 164/21

6 M 164/21Verwaltungsgericht24.01.2022

Regest

Eine doppelt durchgehende weiße Linie (Markierung i.S.v. § 39 Abs. 5 StVO) kann vorübergehend aufgehoben werden, indem behördlicherseits große Kreuze in gelber Farbe über den Linien aufgebracht werden ("Auskreuzen").

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 M 164/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-24

Aktenzeichen: 6 M 164/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0124.6M164.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 172 VwGO; § 171 VwGO; § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO; § 39 Abs. 5 Satz 3 StVO; § 45 StVO

Leitsätze

Eine doppelt durchgehende weiße Linie (Markierung i.S.v. § 39 Abs. 5 StVO) kann vorübergehend aufgehoben werden, indem behördlicherseits große Kreuze in gelber Farbe über den Linien aufgebracht werden ("Auskreuzen").

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Vollstreckungsgläubigerin abgelehnt.

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