Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-17, 29 K 7114/20

29 K 7114/20Verwaltungsgericht17.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 7114/20 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2022-01-17

Aktenzeichen: 29 K 7114/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0117.29K7114.20.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 29. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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